Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Es ist vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt. Den Gegensatz zum Privatrecht bildet das öffentliche Recht.
Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Personen und juristischen Personen (z.B. Geschäfte, Firmen) entstehen.
Zum weiten Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem auch das Bankrecht, das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Reiserecht, das Versicherungsrecht und das Wirtschaftsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Datenschutzbeauftragter (TÜV) bearbeite ich auch im Bereicht des Zivilrechts meist Mandate mit Bezug zu diesen Bereichen.
Ich habe bereits zahlreiche Fälle aus dem Bereich des Internet-Bankings (unberechtigte Abbuchung, Phishing, Skimming, EC-Karten-Missbrauch), Verkehrsunfallabwicklung, Forderungsmanagement etc. erfolgreich begleitet und unterstütze Sie gerne bei Ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Meist haben die zivilrechtlichen Ansprüche Bezug zu den von mir täglich bearbeiteten Fällen, wie dem Kauf eines PKW oder KFZ, der Frage der Unfallfreiheit eines Gebrauchtfahrzeugs, Mängel und Gewährleistungsausschluss beim Autokauf, Gewährleistungsansprüche bei Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf, die Frage des Rücktritts und der Anfechtung des Kaufvertrages (meist bei KFZ-Kauf), der „Wandlung“.
Oft haben die zivilrechtlichen Ansprüche auch arbeitsrechtlichen Bezug.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass ich auf diesen Gebieten seit Jahren tätig bin und sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht bin. Beide Titel wurden mir von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.
Stephan Becker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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