Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins vertrete ich die Interessen meiner Mandanten gegenüber Polizei, Bußgeldbehörden, Amtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei vertrete ich Mandanten nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern Bundesweit.
Die Abwicklung einer Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsange-legenheit erfolgt grundsätzlich zunächst durch Vertretungsanzeige und die Beantragung einer Akteneinsicht.
Oberstes Gebot ist daher: Nichts sagen!!!
Besprechungstermine – sofern notwendig – sind kurzfristig nach Vereinbarung auch abends möglich. Sinn macht dies erfahrungsgemäß aber erst nach erfolgter Akteneinsicht.
Zur Beantragung der Akteneinsicht wird (meist) eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht im Original benötigt.
Kosten
Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings gilt es sicherzustellen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens übernimmt. In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz für eine vorsätzlich begangene Tat jedoch ausgeschlossen. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei einem Freispruch werden die Kosten (meist) von der Staatskasse getragen. Dies gilt jedoch (meist) nicht für die Kosten des Ermittlungsverfahrens. Gerne können Sie mich dazu direkt ansprechen.
Stephan Becker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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